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Arbeitnehmer können gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Aufgrund der Systemänderung zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 entstandenen Veräußerung von Wertpapieren gesondert festgestellt.
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